Jetzt eine Bürgschaft übernehmen

Kleinbürgschaft ab 500 bis 3.000 Euro

Die GLS Bank hat sich bereiterklärt, unser Projekt zu begleiten und uns ein entsprechendes Darlehen zu gewähren - dies jedoch nicht ohne Sicherheiten.
Da wir „klassische“ Kreditsicherheiten wie z.B. Grundschulden nicht bieten können, stellt unsere Gründungsgruppe bereits viele Bürgschaften zur Verfügung. Diese reichen jedoch noch nicht aus.
Es fehlen noch ca. 40.000 € an sogenannten Kleinbürgschaften (500 € bis 3.000 €).

 

Wenn ihr uns unterstützen wollt, findet ihr hier eine vorläufige Absichtserklärung zum Ausdrucken, das gibt uns Planungssicherheit. Eine endgültige Absichtserklärung erhaltet ihr später von der GLS Bank:

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Absichtserklärung Bürgschaft für die DSF
Damit unsere Schule starten kann, brauchen wir eine bestimme Anzahl an Bürgschaften, die das Darlehen der Bank tragen. Macht mit und unterstützt uns mit einer Summe zwischen 500 bis 3.000 Euro - die nicht wie eine Spende tatsächlich ausgegeben wird, sondern nur im Falle einer Schulschließung teilweise benötigt werden würde. Dieses Dokument ist für eine 3.000-Euro-Bürgschaft konzipiert. Bei Fragen oder einer anderen Summe wendet euch bitte an uns!
220502 Absichtserklärung Bürgschaft DSF.
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Oft gestellte Fragen hinsichtlich Bürgschaften für die DSF
Hier erhaltet ihr Antworten auf die häufig gestellten Fragen. Wir danken euch vielmals, wenn ihr euch für eine Bürgschaft und damit für die Gründung der Schule entscheidet. Ohne euch geht es nicht. Ohne ausreichend Bürgen können wir nicht starten.
OGF Bürgschaften.pdf
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Wir senden euch den Vordruck auch gerne per Post.

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Häufig gestellte Fragen bezüglich Bürgschaften

Was bedeutet es für mich, wenn ich die Absichtserklärung zur Bürgschaftsübernahme unterschreibe?

Mit der Absichtserklärung erklärt ihr euch bereit, eine Kleinbürgschaft zu übernehmen, für den Fall, dass die Schule genehmigt wird und es zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der GLS Bank kommt. Es handelt sich hierbei noch nicht um die eigentliche Bürgschaftserklärung. Diese kann erst beim Abschluss des Darlehensvertrages unterschrieben werden. Die GLS Bank stellt hierfür später ein eigenes Formular zur Verfügung.

Eine Schulgründung erfordert viel Planung, so auch in finanzieller Hinsicht. Mit den entsprechenden Absichtserklärungen erhalten wir eine Planungssicherheit für die Frage, ob wir der Bank genügend Bürgschaften zur Verfügung stellen können, um das Darlehen schließlich zu erhalten. Ohne genügend Bürgschaften werden wir die Schule nicht gründen können.

 

Was heißt es für mich, eine Bürgschaft zu übernehmen?

Mit der Übernahme einer Bürgschaft erklärt ihr euch bereit, einen Teilbetrag des Darlehens zurückzuzahlen für den Fall, dass unsere vorerst genehmigte und an den Start gegangene Schule dies ggf. innerhalb von etwa 10 Jahren nicht mehr selbst kann (z. B. im Falle einer Schulschließung). Dabei ist eure Zahlung maximal auf die Summe begrenzt, die ihr in dem Bürgschaftsformular der Bank zuvor festgelegt habt (d. h. auf die Höhe der übernommenen Bürgschaft). Den Höchstbetrag der Bürgschaft müsst ihr jedoch nicht in jedem Fall aufbringen, denn im Falle der Notlage unserer Schule wird die eine Bürgschaftssumme auf alle Bürgen verteilt. Die Bürgschaftssumme ist hierbei der zu diesem Zeitpunkt der (noch) offene Darlehensbetrag. Dieser hängt davon ab, wie viel von der Darlehenssumme bisher abgerufen oder bereits getilgt wurde.

Unser Finanzplan sieht vor, dass wir die Kreditsumme in den ersten 3 Jahren jeweils in Teilbeträgen abrufen und ab dem 4. Jahr, sobald wir auch die staatlichen Zuschüsse erhalten, mit der Tilgung beginnen. Ab dem 4. Jahr sinkt somit die Bürgschaftssumme linear.

 

In welcher Höhe kann ich eine Bürgschaft übernehmen?

Die von uns benötigte „Kleinbürgschaft“ beträgt mindestens 500 € bis maximal 3.000 € pro Person. Jede Person kann eine bzw. mehrere Bürgschaften übernehmen, jedoch dürfen diese in der Summe 3.000 € nicht übersteigen. In diesem Rahmen können Bürgschaften zur Verfügung gestellt werden, ohne dass Selbstauskünfte und das Darlegen der Einkommenssituation vom Bürgen verlangt werden. 

Die Bürgschaft wird auch nicht an die Schufa gemeldet, es hat somit keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit oder Bonitätsprüfung. 

 

Wie lange läuft die Bürgschaft?

Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits. Dies wird vermutlich ab Schulstart nach ca. 8 bis 10 Jahren der Fall sein. Sollte dann noch eine Restschuld bestehen, werden wir im gegebenen Rahmen versuchen, diese anderweitig abzusichern, eine Umschuldung vorzunehmen, um die Bürgen der Anfangszeit zu entlasten. Auch vorher versuchen wir schon einen Bürgschaftstausch für die erste mutige Generation zu arrangieren. All das bedeutet viel Arbeit, die wir gerne erledigen. In unserem Finanzen-Gremium bist du herzlich willkommen und kannst mit gestalten und -entscheiden und Gelder und Bürgende akquirieren.

 

Was ist, wenn meine Bürgschaft in Anspruch genommen werden soll, ich jedoch nicht bzw. nicht in einer Summe bezahlen kann?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, mit der GLS Bank eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Weitere Informationen hierzu findet ihr auf der Webseite der GLS Bank. Wir versuchen natürlich alles, euch in dieser Situation zu helfen und beantworten euch gerne alle Fragen, nehmt einfach zu uns Kontakt auf!