Geldauflagen / Bußgelder spenden

für mehr demokratische Bildung und mehr Chancengleichheit

Zuwendungen in Form von Geldauflagen bzw. Bußgelder von Strafgerichten und Anwaltschaften unterstützen unseren Verein für demokratisches Leben und Lernen e.V. finanziell, sodass wir uns noch effizienter um demokratische Bildung und Chancengleichheit bemühen können.

 

Demokratie

Sowohl die Schulgemeinschaft an der Schule (im Alltag) als auch die erweiterte Schulgemeinschaft (mit Eltern und dem Verein) zeichnet sich bei uns durch basisdemokratische Strukturen aus, die eine aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ermöglichen. Entscheidungsprozesse finden in soziokratischen Strukturen statt, sodass alle am Prozess beteiligt sind, die die Entscheidung tragen werden. Dadurch ermöglicht die Schule schon früh grundlegende Erfahrungen in demokratischen Strukturen Gemeinschaft zu gestalten, sich einzubringen, Regeln zu erstellen, sie nachzuvollziehen und Verantwortung zu übernehmen.

Chancengleichheit

Wir möchten, dass alle Kinder demokratische Prozesse kennenlernen und die gleichen Chancen erhalten – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Sie als Richter/-in oder als Staatsanwältin/-anwalt haben die Möglichkeit, uns dabei mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen. Jede Geldauflage hilft uns!

 

So fördert eine Geldauflage die Schulgründung und den Betrieb beispielsweise:

  • Für 36.000 Euro können wir für ein Kind das Schulgeld über die gesamte Schullaufzeit (1.-10. Klasse) übernehmen und damit den kompletten Schulbesuch der DSF ermöglichen.
  • Für 3.600 Euro können wir für ein Kind das Schulgeld für ein Jahr übernehmen
  • Für 500 Euro können wir neue Lernmaterialien mit pädagogisch wertvollen Inhalten für ein Schuljahr beziehen
  • Für 1.500 Euro können wir zusätzlich einmal im Schuljahr einen Lernbegleiter / Projekte / Ausflüge mit demokratischen oder ökologischen Schwerpunkten finanzieren
  • Für 6.000 Euro können wir einen Fond aufbauen, um uns gegenüber rechtlichen Angelegenheiten und amtlichen Kosten abzusichern

Wir sichern eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu. Der Verein für demokratisches Leben und Lernen e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen aufgenommen.

Wir werden die zuständige Behörde über den Eingang oder Zahlungsverzug zugewiesener Geldauflagen zeitnah informieren. Am Jahresende werden wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichten. Bei Zahlungseingang zugewiesener Geldauflagen werden wir keine Spendenbescheinigung an den Zahlungspflichtigen ausstellen.

 

Für alle anderen

Wenn ihr Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Anwältinnen, Anwälte, Schöffinnen, Schöffen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gnadenstellen kennt, weist sie bitte darauf hin, dass in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren Zahlungen von Geldauflagen zu unseren Gunsten auferlegt werden können. Vielen Dank!

Schreibt uns bei Fragen rund um Geldauflagenzuweisungen:

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